Notice regarding archiving of photos and email notifications

Archiving your photos to allow new orders is part of our service and thus, it is a contractual part of creating a customer account.

In addition, sending reminders / notifications via email (for example, information about the provision of photos or their deletion) is part of our service and therefore no separate consent request is needed.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Antje Wulf Fotografie, Uhlenberg 10, 21244 Buchholz, Tel.: 0172 - 88 40 672

1. Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Antje Wulf Fotografie Anschrift: Uhlenberg 10, 21244 Buchholz (im Folgenden: Auftragnehmer) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden sind unverbindlich.

2. Allgemeines

  1. Die Fotografin erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Die Fotografin erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  4. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Es besteht kein Anspruch auf die unbearbeiteten Dateien oder den vollständigen Umfang der Fotos (inkl. Ausschuss).
  5. Der Fotografin und seinen Erfüllungsgehilfen sind bei Shootings über 6h angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
  6. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

3. Hochzeiten / Events / Familienfeiern

  1. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einem Event anwesenden Personen fotografiert werden. Die Fotografin ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist.
  2. Bei Hochzeiten wird die Fotografin ihr Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren (sofern gebucht). Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
  3. Während des Paar- und Gruppenfotoshootings bei Hochzeiten oder anderen Events sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und die Fotografin kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Die Fotografin gibt den Gästen des Auftraggebers Möglichkeit, selbst Fotos zu machen, wenn sie fertig ist.
  4. Für Hochzeiten werden mindestens 50 bearbeitete Bilder / Stunde verbindlich zugesagt.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Events die anwesenden Personen im Vorhinein darauf aufmerksam zu machen, dass eine Fotografin anwesend sein wird und diese Fotos der anwesenden Personen macht. Die Fotos werden nicht ohne Einverständniserklärung veröffentlicht. Eine eventuelle Weitergabe an Dritte (Auftragsdatenverarbeiter) entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung. Eine Verarbeitung und Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages als Fotografin.

4. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt.
    Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Fotografin.
    Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
  3. Eine Namensnennung der Fotografin ist wünschenswert, aber keine Pflicht. Eine Nachbearbeitung der öffentlich dargestellten Fotos ist nicht gestattet (z.B. durch Filter in Apps oder Facebook).

5. Honorare

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Vertrag aufgeführten Endsumme. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Terminreservierungsgebühr iHv 30% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.
  2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) bei der Fotografin.
  4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch den Auftraggebers, wird ein schriftlich vereinbartes Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet.
  7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt wie z.B. Witterungseinflüssen, so kann die Fotografin eine angemessene Erhöhung des Honorars zum vereinbarten Verlängerungspreis für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
  8. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so wird die Terminreservierungsgebühr einbehalten. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
  9. Wird ein Rabatt gewährt, der in direktem Zusammenhang mit einer Gegenleistung (z.B. 10% Rabatt für die Veröffentlichungsrechte der Bilder), so muss dieser erstattet werden, wenn die Gegenleistung nicht erbracht wird oder zurückgezogen wird (z.B. späterer Widerspruch zum gewährten Veröffentlichungsrecht).

6. Haftung

  1. Gegen die Fotografin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Fotografin oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Fotografin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Fotografin kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten der Fotografin. Bereits geleistete Vorauszahlungen, sowie die Terminreservierungsgebühr werden zurückerstattet, wenn die Fotografin den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
  2. Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Die Fotografin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
  4. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann die Fotografin hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Fotografin einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  7. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.

7. Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise der Fotografin den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet:
    Fahrtwege bis zu 30km sind während des Auftrages inklusive. Alle darüber hinaus zurück gelegten Kilometer werden mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer berechnet. Zu den Fahrtwegen gehören An- und Abfahrt, sowie Fahrten zwischen verschiedenen Locations, die während des Shootings angefahren werden.
  2. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

8. Veröffentlichungen

Sofern die Auftraggeber mit dem Vertrag einer Veröffentlichung zustimmen, dürfen alle Bilder durch die Fotografin für Ihre Referenzen als Werbemittel genutzt werden, auf denen die Auftraggeber abgebildet sind. Für weitere abgebildete Personen gilt keine Veröffentlichungserlaubnis. Diese holt die Fotografin separat ein. Um Kontakt zu weiteren abgebildeten Personen aufnehmen zu können, verpflichten sich die Auftraggeber, die abgebildeten Personen zu kontaktieren und eine Erlaubnis zur Kontaktaufnahme durch die Fotografin und Weitergabe einer Telefonnummer oder E-Mailadresse an die Fotografin, einzuholen.

9. Angebot

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Werbetexten sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht als zugesicherten Eigenschaften oder Garantien zu werten. Die Website antje-wulf-fotografie.fotograf.de ist kein Angebot. Auf die Bestellung des Kunden erhält dieser zunächst eine Eingangsbestätigung. Ein Vertrag kommt erst mit der Absendung der Ware oder durch eine Auftragsbestätigung zustande.

10. Preise, Versandkosten und Zahlung

Rechnungen sind, wenn nichts anders vereinbart, innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Die Höhe der Versandkosten ist im Onlineshop angegeben.

Eine Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

11. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, der Fotografin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

12. Ausschluss des Widerrufsrechts

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach §  312g Abs. 1 BGB (Widerrufsrecht) ist ausgeschlossen, da die bestellten Fotoprodukte nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist oder diese eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nummer 1 BGB).

13. Rechte nach dem UrhG

Fotos genießen Schutz nach dem UrhG. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart gilt: Der Käufer erhält beim Erwerb von Fotos lediglich ein Papierexemplar. Es ist ihm – unbeschadet der Schranken des UrhG – nicht gestattet, das Foto zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten oder in sonst einer Weise körperlich oder unkörperlich zu verwerten. Beim Erwerb einer Bilddatei ist ihm gestattet, diese für den eigenen privaten Gebrauch zu vervielfältigen. Weitere Nutzungen bedürfen des gesonderten Erwerbs von Nutzungsrechten.

14. Mängelrüge und Gewährleistung

Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt - gegenüber Nichtverbrauchern nach der Wahl des Auftragnehmers - Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Neulieferung nach angemessener Frist zweimal fehl, kann der Käufer vom Vertrag zurück treten oder Minderung verlangen.

15. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem ProdHG bleibt unberührt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit es sich beim Vertragspartner um einen Kaufmann oder eine juristische Person öffentlichen Rechts handelt, Buchholz. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.


Diese AGB gelten ab dem 14.05.2018. Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit.